Minijob Mini Job und Jobs
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Einen Minijob kann man zwischen zwei Formen unterscheiden. Es gibt einmal die geringfügig entlohnte Beschäftigung oder die kurzfristige Beschäftigung. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung legt man von Anfang an eine zeitliche Begrenzung fest, die maximal 2 Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres betragen darf. Es sind keine Sozialabgaben zu leistem aber das Arbeitsentgelt wird versteuert. Diese Tätigkeit darf nicht berufstätig ausgeübt werden sondern nur wenn der Arbeitende (z.B. Schüler, Studenten) das Geld für seinen Lebensunterhalt benötigt. Ein Minijob mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung liegt vor, wenn der Arbeitende regelmässig nicht mehr verdient als 400 Euro im Monat. Der Arbeitgeber muss bei dieser Art von Beschäftigung dennoch Pauschalabgaben leisten wie Krankenversicherungspauschale, gesetzliche Rentenversicherungspauschale, Pauschale für Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Umlagen. Dies sind ingesamt 31,1 % Abgaben bei einem Minijob. Zudem kommen noch Beiträge für eine gesetzliche Unfallversicherung hinzu. Die Höhe dieses Betrages ist Betriebsabhängig und daher unterschiedlich. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung kann aber auch in einem Privathaushalt erfolgen. Dies sind dann haushaltsnahe Dienstleistungen wie Kochen, Putzen, Bügeln, die normalerweise von Familienmitgliedern erledigt werden. Hier sind es nur 13,7 % Pauschalabgaben die anfallen. In der Regel werden bei Minijobs alle Pauschalabgaben vom Arbeitgeber getragen, jedoch schließen die gesetzlichen Regelungen eine Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer nicht aus. Trotz Krankenversicherungspauschale ist man in einem Minijob "nicht" krankenversichert.
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